Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Weber-Büroservice. Abweichende Bedingungen des Bestellers müssen durch Weber-Büroservice ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung evtl. eigener Einkaufsbedingungen.

Angebote

Von Weber-Büroservice gemachte Angebote sind für eine Frist von 14 Tagen verbindlich. Spätere Annahmen können zurückgewiesen werden. In jedem Fall bestimmt sich der endgültige Vertragsinhalt nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von Weber-Büroservice, sofern dieser nicht unverzüglich widersprochen wird.

Preise

Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Preisänderungen

Ändern sich die Herstellungs- oder Bezugsbedingungen die Rohstoffkosten, die Lohnkosten oder sonstigen Kosten, so kann Weber-Büroservice bei Lieferungen und Leistungen, die länger als 4 Monate nach Vertragsabschluß ausgeführt werden eine angemessene Preisanpassung verlangen. Können sich die Parteien hier auf nicht verständigen, ist jede Seite berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind wechselseitig ausgeschlossen. Bei Lieferung an Kaufleuten gilt diese Regelung auch vor Ablauf von 4 Monaten; sie gilt ferner in jedem Fall bei Dauerschuldverhältnissen.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Zahlung bei Lieferung oder Vorauszahlung verlangt werden. Scheck oder Wechsel werden erfüllungshalber entgegengenommen; Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Zahlungsverzug, erheblicher Verschlechterung des Vermögensverhältnisse des Bestellers oder Erhalt von unbefriedigenden Kreditauskünften über diesen, kann Weber-Büroservice offene Forderungen fälligsten und für nicht ausgeführte Lieferungen Zahlung netto bei Auslieferung verlangen. Verzugszinsen können in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangt werden, es sei denn, einer der Vertragspartner weist einen höheren oder niedrigeren Zinsschaden nach.

Lieferzeit

Lieferzeitangaben sind unverbindlich, es sei denn ausdrücklich als verbindlich vereinbart und bestätigt. Teillieferungen sind zulässig.

Erfüllungsort und Lieferung

Erfüllungsort für die Lieferung ist Sitz der Lieferfirma. Auslieferungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Bestellers und können auf ausdrücklichen Wunsch gegen besonderes Entgelt versichert werden.

Mängelhaltung

Bei Lieferung von Büromaterialien gilt die Qualität als vertragsgemäß, wenn sie den branchenüblichen Lieferspezifikationen der zuständigen Lieferantenverbände entspricht. Bei Lieferung von Mengen über 500 Stück gelten Fehlmengen oder Ausschuss bis zu 3% als vertragsgemäß. Mängelrügen für offensichtliche Mängel können nur innerhalb einer Woche nach Auslieferung anerkannt werden. Mängelrügen sind schriftlich vorzubringen. Im kaufmännischen Verkehr bleiben die §§377, 378 HGB (sofortige Untersuchungs- und Rügepflicht) unberührt. Bei berechtigten Mängelrügen hat Weber-Büroservice zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferung endgültig fehl, kann der Käufer nach seiner Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist Weber-Büroservice ferner berechtigt, anstelle der Nachbesserung oder Ersatzlieferung dem Besteller Gewährleistungsansprüche gegen die Lieferwerke abzutreten. Natürlicher Verschleiß, Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung und Bedienung, Verwendung falschen Zubehörs sowie Schäden infolge von Veränderungen oder Reparaturen durch nicht von Weber-Büroservice autorisierte Stellen und Transportschäden gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen.

Schadensersatz

Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund, kann von Weber-Büroservice und dessen Mitarbeiter nur bei Vorsatz und grob fahrlässigem Handeln verlangt werden.

Eigentumsvorbehalt

An sämtlichen Lieferungen und Leistungen behält sich Weber-Büroservice das Eigentum bis zur Bezahlung der gesamten Forderungen aus der Lieferung einschließlich Nebenforderungen vor. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet; etwaige Pfändungen oder anderer Beeinträchtigungen der Rechten von Weber-Büroservice sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Jede erforderliche Auskunft ist zu erteilen. Bei Zahlungsverzug ist Weber-Büroservice berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen. Bei Lieferungen an Wiederverkäufer gelten folgende zusätzliche Bedingungen: Der Eigentumsvorbehalt gilt für sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen einschließlich eines etwaigen Kontokorrentssaldos. Der Wiederverkäufer ist zur Weiterveräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicher oben beschriebener Forderungen die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer nebst allen Nebenrechten an Weber-Büroservice ab. Er bleibt zur Einziehung der Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ermächtigt: eingezogene Beträge sind jedoch in jedem Fall sofort an Weber-Büroservice abzuführen bzw. gesondert aufzubewahren. Weber-Büroservice ist jederzeit berechtigt, die Abtretung Offenzulegen und die Einzugs- Ermächtigung zu widerrufen. Mit Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung erlischt das Recht zur Weiterveräußerung; noch vorhandene Ware ist unverzüglich zurückzugeben. Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen die üblichen Risiken zu versichern; er tritt hiermit schon jetzt die sich hieraus ergebene Ersatzansprüche an Weber-Büroservice ab. Die Ermächtigung zum Weiterverkauf gilt ausschließlich für die Weiterveräußerung an Endverbraucher-Kunden. Der nochmalige Weiterverkauf an Wiederverkäufer aller Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dies wäre ausdrücklich gestattet.

Standard-Software

Wird mit Büromaschinen Standard-Software geliefert, erwirbt der Besteller ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Die Standard-Software darf nur für die dafür gelieferten Büromaschinen eingesetzt werden und nur mit dieser zusammen im normalen Geschäftsgang weiterveräußert werden, wenn dem Erwerber die Beschränkungen dieser Vereinbarung ebenfalls ausdrücklich auferlegt werden. Eine Vervielfältigung oder isolierte Weiterverwertung ist unzulässig. Der Besteller ist zur jederzeitigen Auskunft über die Art der Verwendung der Software und eine etwaige Weiterveräußerung verpflichtet und hat die Richtigkeit der Auskunft in geeigneter Weise zu belegen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung haftet der Besteller auf Schadensersatz mindestens in Höhe des Lieferpreises der Standard-Software für jeden Fall des Verstoßes.

Spezial-Software und Programmentwicklungen

An Spezial-Software und Programmentwicklungen erwirbt der Besteller hieran ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Diese Software darf nur zu dem vertragsgemäß bestimmten Gebrauch benutzt werden und zwar in jedem Fall ausschließlich für Zwecke des Bestellers. Eine Vervielfältigung ist in jedem Falle ausgeschlossen; ein Weiterveräußerung bedarf der Zustimmung von Weber-Büroservice, die von der Zahlung eines zusätzlichen Entgelts abhängig gemacht werden kann. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen haftet der Besteller auf Schadenersatz mindestens in Höhe des Software-Preises für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

Gewährleistung und Haftung

Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen und dem dazugehörigen sonstigen Material nicht ausgeschlossen werden kann. Weber-Büroservice haftet nicht für entgangenen Gewinn, für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden und sonstige Folgeschäden, auch wenn Weber-Büroservice darüber unterrichtet wurde, dass derartige Schäden auftreten können. Weber-Büroservice sichert ferner weder bestimmte Eigenschaften der Softwareprogramme, noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder Bedürfnisse zu.

Gefahrtragung bei Probelieferung, Mieten, Konsignation

Zur Erprobung oder sonst wie leihweise gelieferten Gegenstände, zur Miete oder in Konsignation überlassene Gegenstände werden an den Kunden auf dessen Gefahr ausgeliefert und verbleiben bei dessen Gefahr. Er ist für die sachgemäße Benutzung und den zuverlässigen Umgang verantwortlich.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird, soweit das Gesetzt nicht zwingend eine andere Bestimmung trifft, der Sitz der Lieferfirma vereinbart. Auch für ein Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Auftraggebers nach Auftragserteilung aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt wird oder im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Lieferfirma.

Anzeige und Benachrichtigungspflicht nach dem Bundesdatenschutzgesetz

Wir weisen darauf hin, dass Ihre personenbezogenen Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Nach § 26 Abs. 1 und § 43 Abs. 3 BDSG sind wir gehalten, sie von der ersten Speicherung bzw. Übermittlung in Kenntnis zu setzen. Wir tun dies hiermit. Weitere Benachrichtigungen durch uns erfolgen nicht.

Testen Sie uns!

Wir freuen uns, Ihnen durch Qualität, Zuverlässigkeit, Professionalität, Kompetenz und Know-how, zielorientiertes Vorgehen, kundenorientiertes Handeln und bestmöglichen Service zur Seite zu stehen!

Kontakt

Firma Weber-Büroservice
Hainweg 32
D-61200 Wölfersheim

Geschäftsinhaber Evelin Weber

Tel:     06036 / 988955
Fax:    06036 / 988957
Mobil: 0160 / 8224468

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